Diese Rechte hast du im Studium
Das Prüfungsamt lehnt dein Attest ab, ein Professor beurteilt dich nicht neutral oder bewertet dich nachträglich schlechter? Welche Prüfungsrechte du einfordern kannst und wo du Unterstützung und Beratung findest.
Krankheitsfall bei einer Prüfung
Wenn du krank bist, lass dir ein ärztliches Attest mit Diagnose ausstellen und gib es spätestens am Tag der Prüfung beim Prüfungsamt ab. Alternative: Du besorgst ein amtsärztliches Attest ohne Diagnose, falls du nicht möchtest, dass deine Krankheit offengelegt wird. Sollte das Prüfungsamt dein Attest ablehnen, sodass du die Prüfung nicht bestehst, kannst du diese Entscheidung gerichtlich nachprüfen lassen.
Prüfungsleistung verschwunden
Deine Hausarbeit ist nicht auffindbar, obwohl du sie im Sekretariat abgeben hast? Dann liegt der Fehler bei der Hochschule, denn sie ist verpflichtet, Arbeiten ordnungsgemäß zu verwahren. Trotzdem ist es nicht leicht, dein Recht auf eine Wiederholung einzufordern. Daher solltest du dir immer eine Quittung bei der Abgabe ausstellen lassen oder einen Kommilitonen als Zeugen zur Abgabe mitnehmen. Ist bewiesen, dass du deine Arbeit ordnungsgemäß abgegeben hast, darfst du nochmal eine Kopie abgeben.
Nachträgliche Notenverschlechterung?
Eine Neubewertung einer Prüfungsleistung darf nicht dazu führen, dass deine Note schlechter wird. Ausnahme: Der Prüfer akzeptiert nachträglich einen alternativen Lösungsweg und es ergeben sich neue Fehler, die vorher nicht berücksichtigt wurden.
Recht auf Einsicht und Kopien der Akten
Jeder Prüfling hat das Recht, seine Prüfungsakte inklusive aller Gutachten und Stellungnahmen des Prüfers einzusehen. Du darfst auch auf eigene Kosten Kopien machen.
Voreingenommener Prüfer
Du hast begründete Bedenken gegenüber einem Dozenten, weil er in der letzten schriftlichen Prüfung herabwürdigende oder emotionsgeladene Randbemerkungen verfasst hat? Oder weil er dir in einer mündlichen Prüfung hämische und nicht zum Stoff gehörende Fragen gestellt hat? Dann ist dein Prüfer voreingenommen und kann von der Prüfung ausgeschlossen werden. Wichtig ist, dass du dieses Recht vor der Prüfung einforderst. Nachträglich ist ein Austausch nur bei einer mündlichen Prüfung möglich.
Beratung und Unterstützung
An vielen Universitäten gibt es Mitarbeiter oder studentische Gruppen, die sich für die Rechte von Studierenden einsetzen und dich beraten können. Frag doch im Streitfall den studentischen Fachschaftsrat oder die fachspezifische Studienberatung.
Nachträgliche Notenverschlechterung?
Eine Neubewertung einer Prüfungsleistung darf nicht dazu führen, dass deine Note schlechter wird. Ausnahme: Der Prüfer akzeptiert nachträglich einen alternativen Lösungsweg und es ergeben sich neue Fehler, die vorher nicht berücksichtigt wurden.
Wo gibt es da die rechtliche Grundlage? Bei uns an der Uni ist es Normalität.